Kinder haben Rechte

Kinder haben Rechte

Deine Eltern sollen Dir dabei helfen, dass Du Deine Rechte kennst und durchsetzen kannst.
Sie sollen berücksichtigen, dass Deine eigenen Fähigkeiten sich entwickeln.

Art. 5 Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die Kinderrechtskonvention der UN wurden kinderfreundlich bebildert und in einfacher deutscher Sprache veröffentlicht (Hier auch in anderen Sprachen):

Kinderrechte im deutschen Grundgesetz

In Deutschland gibt es keine besonderen Kinderrechte im Grundgesetz.

Kinder dürfen nicht einfach von ihrer Familie getrennt werden – nur, wenn die Erziehungsberechtigten „versagen“ oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Außerdem stehen unehelichen Kindern dieselben Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu, wie den ehelichen Kindern. (Art. 6 III)

Warum konkrete Kinderrechte in unserem Grundgesetz ergänzt werden sollten, erläutert das Kinderhilfswerk der vereinten Nationen (UNICEF), unterstützt vom deutschen Kinderschutzbund und vom deutsche Kinderhilfswerk in einem Video:

Mehr Infos hier: kinderrechte-ins-grundgesetz.de